ich unterstütze alle Schülerinnen und Schüler der BS für Körperpflege. 

 

Eine Beratung bei einer potentiellen oder bereits bestätigten Lese-Rechtschreib-Störung führe ich sehr gerne durch. 

Hier sieht das bayerische Schulsystem verschiedene Maßnahmen vor, um Schülerinnen und Schüler in ihrer schulischen Entwicklung zu fördern und zu unterstützen, allgemeinbildende und berufsbildende Abschlüsse zu erreichen (Art. 52 Abs. 5 BayEUG, §§ 31 – 36 BaySchO).

 

Folgende Maßnahmen können beantragt werden:

Notenschutz (§34BaySchO)

Nachteilsausgleichs  (§33BaySchO)

individuelle Unterstützung (§32BaySchO)

 

Beim Wechsel an eine berufliche Schule ist eine bekannte Lese-Rechtschreib-Störung von einer Schulpsychologin bzw. einem Schulpsychologen grundsätzlich neu zu begutachten.

 

Gerne können Sie sich bei Interesse an mich wenden. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

Matthias Meier

Tel: 089 233 774411

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

 

Informationen und notwendige Formulare zu Lese-Rechtschreib-Störung, Notenschutz und Nachteilsausgleich finden Sie im Downloadbereich.